BSG: Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung darf beim Arbeitslosengeld II (ALG II) leistungsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden.
News 01/2009
EuGH: Urlaubsabgeltungsanspruch – entgegen der deutschen Rechtspraxis – auch im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit …