“Guter Rat ist teuer, aber nicht jeder teure Rat ist gut.”
(Gerhard Uhlenbruck)
Das anwaltliche Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei bei außergerichtlicher Beratung die Gebühren frei ausgehandelt werden können.
Bitte fragen Sie unter der telefongebührenfreien Hotline unverbindlich an. Wir unterbreiten Ihnen gern ein faires Angebot.
Falls Sie wissen wollen, wie teuer ein Rechtstreit werden kann, so sollten Sie einen Prozesskostenrechner zu Hilfe nehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.
Falls Sie bedürftig sind, sollten Sie die Formulare für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe verwenden und nebst aktuellen Belege unterzeichnet zusenden. Wir kümmern uns um die Antragsstellung.
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt – auch im Falle des Obsiegens. Bei Prozesskostenhilfe ist zu bedenken, dass auch Jahre nach dem Rechtssttreit Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft wird und Sie unter Umständen zur Rückzahlung an die Staatskasse verpflichtet sind.